17.03.2025 Sanierter Gendarmenmarkt- vorne „Hui“ hinten „Pfui“?
Mit großer Freude und Genugtuung haben wir als bereits 1996 gegründeten und gemeinnützigen Gendarmenmarktverein den nun sanierten Teil des Gendarmenmarktes nach über 16 Jahren Planungsvorlauf im Rahmen der Eröffnung vor einigen Tagen zur Kenntnis genommen. Die annähernd denkmalgerechte Gestaltung des Bodenbelages wurde während der zweijährigen Umbauphase im Bereich zwischen den beiden Domen und vor dem Konzerthaus mustergültig wieder aufgenommen, die historische Ausstattung wie Kandelaber, Bänke, Poller und Leuchten in einen optisch-ästhetisch ansprechenden Zustand versetzt, der wieder gefahrloses Flanieren ermöglicht. Hierfür sei dem Land Berlin gedankt.
Schockierend und berlinbeschämend ist dagegen der aktuelle Zustand des nördlichen Platzbereiches hinter dem Französischen Dom entlang der Französischen Straße mit seinen beliebten und gerade in Hitzetagen dringend notwendigen, kühlenden, schattenspendenden Kugelahorn-Hain.
Der von vielen als schönster und elegantester bezeichneter und zu Recht als Denkmal eingetragene Platz stellt sich hier als verwahrloster Unort – sozusagen als Lost Place- dar. Ein Schlag ins Gesicht aller „normalen“ Eigentümer die bemüht und gesetzlich verpflichtet sind, ihr Denkmal zu pflegen und zu erhalten währenddessen das Land Berlin als Denkmaleigentümer des Gendarmenmarktes die ihm auferlegte Pflicht zur Pflege und Unterhaltung eben nicht wahrnimmt und diesen Platzbereich sträflich vernachlässigt. Zerschlissene Bänke, seit Jahren fehlende Baumscheiben die ständige Stolperfallen sind, mahnende Baumstümpfe und verwilderte Ecken und Flächen -wie Aufnahmen aus diesen Tagen zeigen – sind ein eindrucksvolles Zeugnis der Lieblosigkeit und des Desinteresses des zuständigen Bezirks und der verantwortlichen Denkmalbehörden, die mehrfache Bitten des Vereins diesen Zustand zu beseitigen, trotz eines eindrucksvollen Bürgervotums 2011 zum Erhalt der Kugelahorne und einer Instandsetzung, einfach ignorieren. Wir fordern das Land Berlin auf, nunmehr endlich auch für diesen Platzbereich seinen Pflichten durch sofortige Instandsetzung und Aufnahme der regelmäßigen Pflege nach zu kommen und behalten uns bei fortdauernder Verweigerung die Prüfung rechtlicher Schritte vor.